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Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege auf 8 Jahre: Unternehmen müssen ihr Löschkonzept nach DS-GVO überprüfen – Bürokratiebelastung statt Bürokratieentlastung?
Die hat Bundesregierung das „Viertes Bürokratieentlastungsgesetz“ im Bundesgesetzblatt verkündet.
13. Dez. 2024
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