Mit dem programmatischen Titel „Energierecht“ war der Kommentar Danner/Theobald, der 1937 von Rechtsanwalt Ernst Eiser begründet wurde, seiner Zeit voraus. 2 Jahre zuvor trat das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft. Von einem eigenständigen Rechtsgebiet war das Energierecht damals aber noch weit entfernt. Das sollte sich spätestens in den 1990er Jahren ändern, als die Energienormen immer umfangreicher und komplexer wurden. Heute erstreckt sich das Energierecht in kommentierter Form auf stattliche 16.800 Seiten in sechs Loseblattordner. Weiterlesen
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