Mit Rundschreiben vom 19.3.2020 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) auf neue und vor allem akute Beschaffungsnotwendigkeiten aufgrund der Coronakrise reagiert. Das Ministerium hat damit die Vorgaben für sog. Dringlichkeitsvergaben klargestellt, welche die Beschaffung von Gütern und Leistungen deutlich erleichtern. Weiterlesen
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Der Bayerische Landtag hat wichtige Änderungen für kommunale Unternehmen in Bayern beschlossen, die am 17.12.24 in Kraft treten werden.
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