In Bayern, sagt man, gehen die Uhren anders. Das gilt auch für den Ausbau der Windenergie. Im Freistaat können neue Windkraftanlagen grundsätzlich nur genehmigt werden, wenn sie einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden einhalten. Gleichzeitig aber soll die Windkraft in Bayern ausgebaut werden. Das führt nicht nur zu juristischen Streitigkeiten. Es stellt sich auch die Frage, wie die Ausbaupläne der bayerischen Staatsregierung umgesetzt werden können. Weiterlesen
top of page
Suche
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses von kommunalen Unternehmen: Gesetzesänderung in Bayern
Der Bayerische Landtag hat wichtige Änderungen für kommunale Unternehmen in Bayern beschlossen, die am 17.12.24 in Kraft treten werden.
"Positionspapier zur Erhebung von Baukostenzuschüssen" der NBetzA ersetzte das Positionspapier zur Erhebung von BKZ der Niederspannung.
Der Gesetzgeber hat die Verordnung über (immissionsschutzrechtlich) genehmigungsbedürfte Anlagen (4. BImSchV) geändert.
bottom of page