Das EEG 2021 soll gesetzlich festschreiben, den gesamten Stromverbrauch und die gesamte Stromerzeugung in Deutschland bis 2050 treibhausgasneutral zu machen (wir berichteten). Dazu gehört die Festlegung, in welchem Umfang und mit welchen Ausbaupfaden die einzelnen Technologien hierzu beitragen sollen. Aber was bedeutet das konkret für Projektierer und Anlagenbetreiber? Wir stellen Ihnen die geplanten Änderungen der Förderkulisse in einer kleinen Serie (bereits erschienen: Teil 1, Teil 2 und Teil 3) von Beiträgen vor. Die bisherigen Beiträge berücksichtigen den Stand des Referentenentwurfs, der am 14.9.2020 in die Verbändebeteiligung gegeben wurde, inzwischen können wir den Regierungsentwurf (wir berichteten auch hier) vom 23.9.2020 vorstellen. Heute: Digitalisierung des Einspeisemanagements (EinsMan). Weiterlesen
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehen"Positionspapier zur Erhebung von Baukostenzuschüssen" der NBetzA ersetzte das Positionspapier zur Erhebung von BKZ der Niederspannung.
Der Gesetzgeber hat die Verordnung über (immissionsschutzrechtlich) genehmigungsbedürfte Anlagen (4. BImSchV) geändert.
Das Bundesverfassungsgericht hat über die verfassungsmäßige Zulässigkeit von Gewinnabschöpfung nach dem StromPBG entschieden.
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