Achtung Fristen: Neue Pflichten für Inverkehrbringer und Betreiber stationärer Anlagen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz
- janinejobst
- vor 3 Tagen
- 1 Min. Lesezeit
Es hatte bekanntlich einige Zeit gebraucht, bis der deutsche Gesetzgeber die bereits am 5.6.2023 in Kraft getretene Novelle der Emissionshandelsrichtlinie 2003/87 (ETS-RL) umgesetzt hat. Nachdem das neue Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) nun aber am 6.3.2025 in Kraft getreten ist, heißt es: Fristen einhalten, und zwar sowohl für Inverkehrbringer als auch für einige Betreiber stationärer Anlagen.
Comments