BGH legt nach: zur Relevanz der Insolvenzrechtlichen Überschuldung im Rahmen der Vorsatzanfechtung
- janinejobst
- 1. Mai 2022
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 5. Mai 2022
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Entscheidungen die Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung gemäß § 133 InsO konkretisiert und die Anforderungen an den Insolvenzverwalter für den Nachweis der subjektiven Merkmale erhöht (wir berichteten hier und hier). Seine neue Linie führt der BGH nun in der Entscheidung vom 3.3.2022 (Az. IX ZR 53/19) fort.
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