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Die EU-Methanverordnung: Verpflichtungen zur Überwachung und Reduktion energiebezogener Methanemissionen aus dem Energiesektor

Mit der am 5.8.2024 in Kraft getretenen Methanverordnung der Europäischen Union 2024/1787 (MethanVO) werden Unternehmen aus dem Energiesektor dazu verpflichtet, Methanemissionen zu überwachen und zu senken (Pressemitteilung, Verordnungstext). Mit der Verordnung sollen Methanemissionen im EU-Energiesektor und auch bei Energieimporten eingedämmt werden und damit ein wichtiger Beitrag zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität der EU bis 2050 geleistet werden. Methan (CH4) ist mit 80 – 95% der Hauptbestandteil von Erdgas und nach Kohlendioxid das zweitbedeutsamste Klimagas. Auf Unternehmen aus dem Energiesektor kommen bereits im nächstem Jahr Überwachungs- und Berichtspflichten zu.

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