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Es darf (wohl) weiter geschätzt werden

Der Gesetzgeber plant im Rahmen der Novelle EEG 2021 – anders als zunächst aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) verlautbart – doch noch eine Verlängerung des allgemeinen Schätzrechts zur Abgrenzung von EEG- und netzumlagepflichtigen Strommengen. Die erneute Fristverlängerung sollten Sie als Chance begreifen. Weiterlesen

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