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EuGH: Auskunftsanspruch gemäß DS-GVO umfasst konkrete Identität von Datenempfängern

  • janinejobst
  • 6. Feb. 2023
  • 1 Min. Lesezeit

Mit Urteil vom 12. Januar 2023 (C 154/21) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine wichtige Auslegungsfrage zur Reichweite des Auskunftsanspruchs nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) geklärt. Die Entscheidung betrifft auch Netzbetreiber und Lieferanten, die als Verantwortliche i.S.d. DS-GVO personenbezogene Daten ihrer Kund*innen verarbeiten.




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