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Europäische Emissionshandelsrichtlinie geleakt: Was steht drin? (Teil 2)

  • janinejobst
  • 1. Feb. 2023
  • 1 Min. Lesezeit

Teil 2. Einführung des Emissionshandels für Gebäude und Verkehr: Wie erwartet, führt die EU einen zweiten, separaten Emissionshandel für Gebäude und Verkehr sowie industrielle Tätigkeiten ein (EHS II), die nicht unter den EHS fallen. Hier strebt die EU für den Gebäude- und Straßenverkehrssektor eine Emissionssenkung von 43 Prozent bis 2030 im Vergleich zu 2005 und in den zusätzlichen Sektoren von 42 Prozent bis 2030 gegenüber 2005. Dieser Emissionshandel gilt – ähnlich dem nationalen Brennstoffemissionshandel – für Inverkehrbringer von Brennstoffen. Die betroffenen Unternehmen müssen zum Start des EHS II im Jahr 2025 eine entsprechende Emissionsgenehmigung haben und für die Jahre 2024 bis 2026 ihre Emissionen berichten. Eine kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten wird es in den EHS-II-Sektoren nicht geben.




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