Am 16.8.2023 hat das Bundeskabinett dem Referentenentwurf des BMWK und des BMWSB zum Wärmeplanungsgesetz (WPG-E) zugestimmt. Um die Dekarbonisierung des Wärmesektors bis 2045 zu erreichen, stellt das Gesetz ordnungsrechtliche Anforderungen an die Wärmenetzbetreiber – es weist ihnen jedoch auch eine gestaltende Rolle in der Wärmeplanung zu.
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