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Jährlich grüßt die Strompreiskompensation

  • janinejobst
  • vor 12 Minuten
  • 1 Min. Lesezeit

Nachdem nun schon wieder ein Quartal dieses gefühlt noch sehr jungen Jahres 2025 vergangen ist, rückt für viele besonders energieintensive Unternehmen ein wichtiger Termin näher. Die Rede ist von der Frist für die Einreichung der Anträge auf Strompreiskompensation (SPK). Diese hat die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) für das Abrechnungsjahr 2024 auf den 30.06.2025 festgelegt (vgl. Newsletter vom 16.01.2025).

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