OLG Düsseldorf: Keine Bemessung eines Baukostenzuschusses für Batteriespeicher nach dem Leistungspreismodell
- janinejobst
- 13. März 2024
- 1 Min. Lesezeit
Am 20.12.2023 entschied das OLG Düsseldorf, dass die Erhebung eines Baukostenzuschusses (BKZ) für Batteriespeicher unzulässig ist, wenn für den Batteriespeicher der gleiche BKZ verlangt wird wie für einen Letztverbraucher. In einem solchen Fall läge eine diskriminierende Gleichbehandlung vor, da beide auf eine Stufe gestellt würden, obwohl sie gänzlich unterschiedlich auf das Netz wirkten.
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