Nachdem die EU im Rahmen des Grünen Deals aus dem Jahr 2019 Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ins Leben gerufen hatte, hat sie Ende 2024 mit der sogenannten Budapest-Erklärung beschlossen, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken und unter anderem den Verwaltungs-, Regulierungs- und Meldeaufwand entsprechend zu verringern.
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