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Positive Kenntnis vorausgesetzt: BGH zu Insolvenzanfechtungsansprüchen

  • janinejobst
  • 20. März 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Bei der Geltendmachung von Insolvenzanfechtungsansprüchen begründen viele Insolvenzverwalter und Sachwalter die Kenntnis der anfechtungsbegründenden Tatsachen des Anfechtungsgegners allein durch die Vorlage einer Vielzahl von Medienberichten und meinen, dass allein aufgrund ihrer Existenz diese mediale Berichterstattung auch gelesen wurde. Dieser gängigen Praxis erteilt der Bundesgerichtshof (BGH) in einer aktuellen Entscheidung eine klare Absage (Urteil vom 8.2.2024, IX ZR 107/22).

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