Das Bundeskartellamt (BKartA) hat die formellen und technischen Vorbereitungen zum Wettbewerbsregister abgeschlossen. Seit dem 1.12.2021 sind alle zuständigen Behörden verpflichtet, dem BKartA relevante Rechtsverstöße zur Eintragung in das Wettbewerbsregister zu melden. Zeitgleich können die registrierten öffentlichen Auftraggeber in Vergabeverfahren erstmals auf das Wettbewerbsregister zugreifen. Ab Juni 2022 ist die Abfrage ab bestimmten Auftragswerten verpflichtend.
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