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Änderung des KWKG – Anwendung von Art. 46 AGVO auf Zuschlagszahlungen für Wärme- und Kältenetze

Am 25. Februar 2025 ist das Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und der KWK-Ausschreibungsverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl. 2025/ I Nr. 54). Am 1. April dieses Jahres treten beide in Kraft. Die Gesetzesänderungen betreffen u.a. die Förderung von Wärme- und Kältenetzen durch den KWKG-Zuschlag.

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