Am 25. Februar 2025 ist das Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und der KWK-Ausschreibungsverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl. 2025/ I Nr. 54). Am 1. April dieses Jahres treten beide in Kraft. Die Gesetzesänderungen betreffen u.a. die Förderung von Wärme- und Kältenetzen durch den KWKG-Zuschlag.
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Anfang März startete eine europaweite koordinierte Durchsetzungsmaßnahme (CEF) des EDSA für das Jahr 2025 zum Recht auf Löschung.
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